Zum 01.01.2024 sind umfangreiche Änderungen im deutschen Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), aber auch Offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Kommanditgesellschaften (KG). Es handelt sich um die umfangreichste Reform im deutschen Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren.

Ein Kernelement der Reform ist, dass ein Gesellschaftsregister eingeführt wird, in das sich GbR’s  eintragen lassen können. Wir ein Grundstück von oder an eine GbR übertragen, insbesondere verkauft, oder sonst ein Recht an einem Grundstück von einer GbR oder zugunsten einer GbR begründet, besteht für die GbR sogar eine Eintragungspflicht, da andernfalls keine Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden kann. Gleiches gilt, wenn eine GbR einen Anteil an einer GmbH veräußert oder erwirbt. Diese Änderungen gelten auch für GbR’s, die vor dem 01.01.2024 gegründet wurden.

Gerne beraten wir Sie hierzu sowie zu weiteren Änderungen, die sich durch das Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts ergeben.  

 

Notarielle Angelegenheiten digital erledigen

Bestimmte Angelegenheiten können zukünftig beim Notar rein digital erledigt werden. Hierzu gehören GmbH-Gründungen, einstimmige Satzungsänderungen bei einer GmbH, Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister sowie die Erteilung von Vollmachten zu vorstehenden Maßnahmen. Für alle übrigen notariellen Angelegenheiten bleibt es bei der bislang geltenden Präsenzpflicht. Zur digitalen Abwicklung benötigt jeder Beteiligte ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, […]

Wir suchen Auszubildende

Wir suchen für das Ausbildungsjahr 2025/2026 Auszubildende (m | w | d) zu | m | r  Notarfachangestellten. Im Rahmen Ihrer Ausbildung wirken Sie bei der Vorbereitung von Verträgen mit, wickeln Sie Urkundsgeschäfte ab, helfen Sie Mandanten bei Anfragen, halten Sie Kontakt zu Behörden und Gerichten, bereiten Sie Besprechungs- und Beurkundungstermine vor, holen Sie Informationen […]

Ehegattenvertretungsrecht

Der Gesetzgeber führt ab 01.01.2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten ein. Die Vorsorge durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung wird dadurch allerdings nicht entbehrlich. Anders als oft angenommen kennt das deutsche Recht bislang kein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten. Das kann gerade in Notsituationen zu unerwarteten und ungewünschten Ergebnissen führen. Der Gesetzgeber will dem Abhilfe schaffen […]

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