Bestimmte Angelegenheiten können zukünftig beim Notar rein digital erledigt werden. Hierzu gehören GmbH-Gründungen, einstimmige Satzungsänderungen bei einer GmbH, Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister sowie die Erteilung von Vollmachten zu vorstehenden Maßnahmen. Für alle übrigen notariellen Angelegenheiten bleibt es bei der bislang geltenden Präsenzpflicht. Zur digitalen Abwicklung benötigt jeder Beteiligte ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, einen Computer oder Tablet sowie einen nach dem 2. August 2021 ausgestellten deutschen Personalausweis. Wenn Sie nicht über einen aktuellen deutschen Personalausweis verfügen, prüfen wir gerne für Sie im Einzelfall, ob Ihre Ausweisdokumente für die Teilnahme am Onlineverfahren ausreichend sind.
Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass sich das Onlineverfahren insbesondere für Personen eignet, die in vorstehend genannten Angelegenheiten häufig zum Notar müssen. Wenn ein Beteiligter eine weite Anreise innerhalb Deutschlands zum Notar vermeiden möchte, kann sich ebenfalls die Nutzung des Onlineverfahrens anbieten. Wegen der grenznahen Lage unserer Notarstelle zu Österreich weisen wir darauf hin, dass bei ausländischen Staatsangehörigen im Einzelfall zu prüfen ist, ob die vorliegenden Ausweisdokumente für die Nutzung des Onlineverfahrens ausreichend sind. Im Übrigen freuen wir uns natürlich, Sie weiterhin bei uns vor Ort in Passau begrüßen und beraten zu dürfen.
Gerne beraten wir Sie zu etwaigen Fragen zur Nutzung des Onlineverfahrens. Weiterführende Informationen finden Sie auch hier.
Reform des Gesellschaftsrechts
Zum 01.01.2024 sind umfangreiche Änderungen im deutschen Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), aber auch Offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Kommanditgesellschaften (KG). Es handelt sich um die umfangreichste Reform im deutschen Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren. Ein Kernelement der Reform ist, dass ein Gesellschaftsregister eingeführt wird, in das sich […]
Ehegattenvertretungsrecht
Der Gesetzgeber führt ab 01.01.2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten ein. Die Vorsorge durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung wird dadurch allerdings nicht entbehrlich. Anders als oft angenommen kennt das deutsche Recht bislang kein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten. Das kann gerade in Notsituationen zu unerwarteten und ungewünschten Ergebnissen führen. Der Gesetzgeber will dem Abhilfe schaffen […]
Handlungsbedarf Transparenzregister
Sie betreiben ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, KG, AG oder vergleichbar und sind noch nicht im Transparenzregister eingetragen? Dann wird es jetzt höchste Zeit für die Eintragung im Transparenzregister! Andernfalls drohen Bußgelder. Alle neu gegründeten GmbH‘s, KG’s und AG’s, die erst nach dem 01.08.2021 in das Handelsregister eingetragen worden sind, müssen sich schon […]
KONTAKT
Notare Paulöhrl Worring
Bahnhofstraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 85 17 98-0
Fax 0851 85 17 98-28
info(at)notare-p-w.de
BÜROZEITEN
Montag – Freitag
08:00-12:00 und
13:00-17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Barrierefreier Zugang vorhanden.
Parken: Am Schanzl, Zentralgarage